weil man in dem Kulturkreis in dem sie lebt, das Recht hat Blutgeld als Entschädigung auszuschlagen und auf eine körperliche Strafe zu drängen
| Ein verschmähter Verehrer wurde Amene Bahrami zum Verhängnis: Der Mann spritzte ihr Säure ins Gesicht - seitdem ist sie blind und entstellt. Vor Gericht erwirkte die junge Iranerin, dass sie sich rächen und ihren Peiniger blenden darf. Wird Bahrami das grausige Urteil vollstrecken? Hamburg - Viele Male hat sich Amene Bahrami vorgestellt, wie sie sich an Madschid rächen wird. In ihren unruhigen, prophetischen Träumen, aber auch tagsüber, hellwach in ihrem kleinen Zimmer in Barcelona. Dort, wo durch den Türspalt der Zigarettenrauch kriecht, der ihr früher in den Augen brannte. Heute sind da nur noch leere Höhlen, die eine gefüllt mit einem blau-grauen Glasauge, die andere für immer verschlossen. Er würde angeschnallt vor ihr liegen. Betäubt, weil es eine "zivilisierte", gerichtlich gebilligte Form von Vergeltung wäre. Sie würde die Lider auseinanderziehen und mit einer Pipette fünf Tropfen der vernichtenden Säure hineinträufeln. Würde dem "bösartigen Zischen und Gurgeln in seiner Augenhöhle" lauschen und - bestenfalls - Genugtuung empfinden. Die Vision, die Bahrami in ihrem Buch "Auge um Auge" beschreibt, könnte Wirklichkeit werden. |
Vorgeschichte und Zustandekomen dieser Sache kann man in

Ameneh Bahrami will dem Mann,
der ein Säureattentat auf sie verübte,
das Augenlicht nehmen
lesen.
| 05. März 2009 Ameneh Bahrami ist blind. Ihr Gesicht ist von Säure zerfressen. Sie lebt mit einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung in Barcelona. Nun will die dreißig Jahre alte Iranerin noch einmal nach Teheran reisen, um dem Mann, der ihr das antat, das Augenlicht zu nehmen. „Auge um Auge“, sagt sie und fügt hinzu: „Er wird nicht leiden, weil er betäubt sein wird. Sein Gesicht wird auch nicht verunstaltet, weil ein paar Tropfen (Säure) genügen. Er wird auch keine inneren Verletzungen davontragen, wie ich sie habe. Aber er muss bezahlen. So ist das Gesetz der Vergeltung.“ |

Das Gesicht von Ameneh Bahrami
ist von Säure zerfressen
| Es war in diesem Fall nicht einfach, die Vergeltung durchzusetzen. Nach der Scharia, so sagt Ameneh Bahrami, „sind zwei Augen einer Frau nur eins eines Mannes wert“. Man habe ihr gesagt, dass sie umgerechnet noch 20.000 Euro dazubezahlen müsse, wenn sie von Majid auch das zweite Auge wolle. Dann sei es vor Gericht zu einem Vergleich gekommen, weil der Attentäter und seine Familie ihr Schadensersatz in dieser Höhe schuldeten: „So haben wir die Rechnung beglichen, und jetzt wird er mir mit beiden Augen zahlen müssen.“ |
Viel interessanter als dieser fast schmerzhaft sachliche Beitrag von Leo Wieland sind die Leserkommentare. Sie sind überwiegend hilflos.
Nur der Islamkritiker hat die Instrumente um diesen Vorfall sinnvoll einzuordnen und zu bewerten.
Wir wissen was wir von der Scharia zu halten haben und daß die Bestrafung mit Säure mindestens in Pakistan - aber offensichtlich auch in anderen islamischen Ländern - ein gebräuchliches Mittel der Disziplinierung der Frauen ist.
Und die islamische Gesellschaft ist eine Gesellschaft in der inhärent die Ehre einem Mannes so viel wert ist, daß ein verschmähter Heiratsantrag ihn zu so einem barbarischen Akt
zwingt. Der Täter konnte vermutlich davon ausgehen, daß er nicht bestraft wird. Und von Pakistan wissen wir, daß die Täter id.R. nicht bestraft werden.
Man kann den Artikel so interpretieren, daß dem Täter auch keine staatliche Anklage (schwere Körperverletzung) erwartet.
Wichtiger aber ist die Frage wie wir mit der schariagerechten Blendung des Täters umgehen. Damit haben die Leserbriefschreiber die meisten Probleme.
Ein Satz hat mir gefallen:
| Ein (Gerichts-)Urteil aus einer anderen Welt. Man lasse sie nie (wieder) die unsere sein. |
Aber überwiegend kritisieren die Leserbriefschrieber das Opfer. Nur einer nähert sich der Sachlage:
| Das es überhaupt so weit kommen konnte, liegt in der zutiefst frauenfeindlichen Gesellschaftsstruktur vieler islamischer Staaten. Eine Frau, die eine eigene Meinung hat, ist Freiwild für Männer. Unglaublich dümmliche und rückwärtsgewandte Denkstrukturen. Der Prozess mit dem asymetrischen Wertvergleich männlicher und weiblicher Augen ist ein Hohn; spottet jedem vernünftigen Menschenbild. |
... um dann gleich wieder in die Oprferkritik zu verfallen.
| Keinem von beiden ist mit diesem Verlauf geholfen. |
Natürlich widerlegt der Vorgang exemplarisch, daß der Islam eine Religion ist, daß der Islam moralisch befriedigende Wertvorstellungen hervorbringen kann, daß der Islam mit Frieden zu tun hat und ein friedliches Zusammenleben von Menschen hervorzubringen in der Lage ist.
Ich habe bei der Gelegenheit noch mal bei Wikipedia nachgesehen und festgestellt, daß es "eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Definition des Begriffs Religion"
nichtgibt. Allerdings sollte die Mindestanforderung sein, daß eine Ordnung unter Menschen geschaffen wird, die in der Lage ist, Wertvorstellungen normativ zu beeinflussen. Wenn man über das Wort "Wertvorstellungen" nachdenkt, kommt unwillkürlich die Frage auf wo denn hier der Wert ist und ob es sich - wenn es denn Werte gibt - nicht um einen Betriebsunfall handelt.
Der Islamkritiker weiß, daß der Vorfall die Norm ist, die halt nur konsequent zu Ende gedacht worden ist. Und wenn in Afghanistan, Pakistan und sicher auch in anderen islamischen Ländern vergewaltigte Frauen im Gefängnis sitzen, ist dies auch eine konsquent zu Ende realisierte Norm.
Exemplarisch belegt wird durch den Vorfall wie im Islam mit
dem Anderenumgegangen wird. In moralisch minderwertiger Form werden Menschen nach Geschlecht und Glauben klassifiziert und mit barbarischen 1400 Jahre alten Bräuchen behandelt.

Wenn ich hier an die Menschenrechte appelliere (und hier an das Menschenrecht des Mannes auf körperliche Unversehrtheit), dann kann ich das tun in einer Gesellschaft in der die Frau vor dem Gesetz ihm gleich ist und ihre ebenfalls durch das Gesetz ebenbürtig vertreten wird.
Das ist hier aber nicht der Fall. Wir haben hier einen reuelosen Täter, dem selbst nach seiner Tat vom Gesetz zunächst noch der doppelte Wert gegenüber dem Opfer zugestanden wird und dessen Tat vom Staat nicht verfolgt wird. Nach unseren Maßstäben handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit!
Der Frau wird es durch die Vollstreckung nicht besser gehen, durch ihre Unterlassung auch nicht. Man wird sie kritisieren von allen Seiten, so oder so. Sie wird gesellschaftlich erledigt sein.
Einziger Vorteil des ganzen, wenn sie das Urteil vollstreckt: Der Täter wird in Zukunft geblendet und blind nicht mehr solchen Mist anstellen können. Sie hat ja auch ein Buch geschrieben, daß sich nach vollbrachter Einführung der 5 Trophen Säure in jede der Augenhöhlen des betäubten Täters sicher noch besser verkaufen wird.
Archaische Rachegelüste sind zutiefst menschlich und sie verbergen sich in jedem von uns. Und jene, die stolz verkünden, sie könnten immer alles verzeihen und die frohen Mutes gerne immer alles dem Rechtsstaat überlassen, die sind einfach noch nicht wirklich an ihre Grenzen gekommen.
Es gibt viele Gründe, warum ich andere Menschen bewundere. Und am meisten Respekt habe ich vor Menschen, die schreckliche Taten verzeihen können. Sie haben einen wahrlich großen Charakter. Aber ich kann diese Frau auch nicht dafür kritisieren, verachten oder verurteilen, wenn sie ihren Peiniger blenden will. Denn ich weiß nicht, wie ich mich in der gleichen Situation verhalten würde. Vor allem: Ich möchte es auf keinen Fall wissen (müssen).
Der Täter hat seine Tat mit dem Islam begründet, und die Gerichte haben dem Koran entsprechend ihr ihre rechtliche Minderwertigkeit als Frau mehrfach deutlich genug gezeigt.
Und dieses Rechtssystem bringt Leuten eben bei, daß es falsch ist, Menschen Säure ins Gesicht zu schütten, indem sie einem Menschen Säure ins Gesicht schütten und zeigt ihnen, daß es falsch ist, Menschen zu töten, indem sie Menschen töten.
Deshalb gibt es bei uns - in zivilisierten Staaten ja auch das Gewaltmonopol des Staates, um uns auch vor uns selbst zu schützen. Und der islamische Scharia-Staat schützt die Menschen nicht. Er schützt sie nicht mal vor sich selber. Denn die die anarchische Gesellschaftsstruktur des Islam hat ja erst zu dieser Tat geführt. Frau Bahrami sollte daher nicht nur zum Racheengel werden, sondern auch zur Islamkritikerin. Eigentlich sie das schon geworden obwohl sie das vermutlich nicht weiß und es auch nicht ihre Intention ist.
Wenn ich mich zu Selbstjustiz hinreißen lassen würde, dann in dem Bewußtsein, daß ich dafür zur Verantwortung gezogen werde. Wer das Gewaltmonopol des Staates ignoriert, muß bereit sein, mit den Folgen zu leben. Das hat Marianne Bachmeier, die den Mörder ihres Kindes, der ja nun wahrlich kein Sympathieträger war (sie aber eigentlich auch nicht) bewußt in Kauf genommen, als sie im Gerichtssaal 8 mal auf ihn schoß und 6 mal traf. Frau Bachmeier (
http://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Ba) hat 6 Jahre (von denen sie 3 Jahre ab saß) und 250000 (vom Stern) für ihre Tat bekommen.
Der Rachegedanke ist natürlich und insbesondere für den Geschädigten im Einzelfall nachvollziehbar - aber es darf nicht zu einer Grundlage unserer Rechtsordnung werden, da wir andere Konfliktlösungsmechanismen haben.
Natürlich steht die Rache nicht im Vordergrund unseres Rechtssystems - gleichwohl ist sie ein Bestandteil. Wenn Rache kein Rechtsgut ist, warum sollten dann Naziverbrecher verurteilt werden, auch wenn es dann "Sühne" heißt? Um Resozialisierung und um Abschreckung kann es ja auch nicht so gegangen sein. Dem 86jährigen Demjanuk hat man ja auch dem Prozeß gemacht obwohl er nach dem Krieg (vermutlich) brav war und es auch jetzt eigentlich nicht zu erwarten ist, daß er mit seiner Gehbehinderung noch Juden ausfindig macht, um sie zu töten. Im Vordergrund unseres Rechtssystems stehen Sühne, Resozialisierung und Wiedergutmachung aber auch die Einhaltung der Menschenwürde für Täter wie Opfer. In diesem Sinne ist ja die Frage in unserem westlichen Justizsystem ob es besser ist, jemanden für Jahrzehnte einzuperren oder umzubringen nicht abschließend geklärt und wird wahrscheinlich auch nie einvernehmlich geklärt werden. Wichtiger als diese Frage ist aber generell die Ein- und Beibehaltung der Menschenwürde für ALLE Beteiligten. Und es ist klar, daß so rustikale Methoden wie Auspeitschung, Steinigung oder Gliedmaßen abschneiden dieser Forderung nicht genügen können, denn eine der größeren gesellschaftlichen Leistungen aller Zeiten war die Festschreibung der unveräußerlichen Menschenrechte, zu welchen eben auch die Unversehrtheit des Körpers zählt - eben auch der Täter, die sich an diesen Grundsatz nicht gehalten haben. Das tut (manchmal) weh ist aber ethisch zwingend.
Ich bin da mehr als froh, in einem Land zu leben, in dem es diese vernünftigen und menschenwürdigen Gesetze gibt, die nicht auf barbarischen, unmenschlichen und alttestamentarischen Ansichten aus der Zeit als die Menschheit noch im Status der Menschwerdung verharrte, beruhen.
Wäre Frau Bahrami Christin würde ihre Religion von ihr Verzeihung einfordern und der zivilisierte Staat würde sich bemühen, sie von der Realisierung von Rachegedanken abzuhalten,
Anders der Islam:
Wenn dann "im Rahmen der Integration" islamische Koranschulen in Deutschland lehren: "Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war", heißt es in Sure 2, 194, im Koran. "Leben um Leben, Auge um Auge, die Nase für die Nase, das Ohr für das Ohr und Zahn um Zahn; und für die Verwundungen Vergeltung", in Sure 5, 45." und das Frauen nur halb so viel Wert sind wie Männer, Natürlich gibt es im Koran auch jede Menge verzeihender Suren (Koransuren 2:263, 3:159, 4:149, 64:14 und einige andere). Gemeinsam ist ihnen, daß sie die Verzeihung IMMER in die Hände Allahs legen, dem Menschen dies nur nur lassen, wenn dadurch die "Ordnung" nicht gefährdet wird und dem Scharia-Richter ausdrücklich verbieten (es wäre eine Anmaßung gegenüber Allah). Deshalb haben weder Frau Bahrami (die - als Frau - schon mal gar nicht) noch die Richter da eine Wahl. Das Ziel von Frau Bahrami ist ja auch nicht eine Änderung der ganzen (ihrer!) Gesellschaft, sondern die systemimmanennte Bestrafung. Sie ist nicht zu kritisieren, da sie eine Wahl ja nicht hat. Selbst Frau Bachmeier wurde wegen ihrer Tat nicht kritisiert - nur wegen Verletzung von Gesetzen verurteilt.
Diese Zwei Augen für eines ist übrigens keine "islamische" Rechtssprechung sondern eine iranische (schiitische?). In anderen islamischen Rechtssystemen hätte die Frau überhaupt keinen Anspruch (um auch mal endlich was gutes über den Iran zu sagen). Das hier - einer Frau - zugebilligt wurde, beide Augen des Täters zu blenden, ist - so abstrus sich das anhört - aus iranischer Sicht ein Fortschritt ein Fortschritt im Sinne der Gleichberechtigung der Frau. Damit hat Sie die gleichen Rechte, die ein Mann in solch einem Fall auch gehabt hätte!
Schon klar, von Oben herab läßt es sich leicht reden. Und in dieser Sache - und so gut wie immer wenn es sich um den Islam handelt - reden wir von oben herab. Denn wir wissen: Viele Weg führen in die Zivilisation - dieser - Frau Bahrami aufgrund der Ungunst ihrer Geburt dort aufgezwungene - nicht.